Der Asyl-Irrsinn

Gottes Wege sind unergründlich – das ist bekannt. Aber die Wege der deutschen Bürokratie sind es ebenfalls. Ist die deutsche Bürokratie also Gott? Nun, sie spielt diese Rolle zumindest ziemlich überzeugend. Und Hussain ist eines ihrer Opfer.

Ausgerechnet ihm, dem Vorzeigeflüchtling, der nun fließend Deutsch spricht, der hochintelligent ist, dem man es sofort ansieht, daß er hier etwas erreichen will und kann, ausgerechnet ihm hat man nun den Asylantrag abgelehnt.

Er ist meines Wissens der einzige von den zwei Dutzend syrischen „Flüchtlingen“, die ich näher kennenlernen durfte, der tatsächlich aus einem Kriegsgebiet geflohen ist, der direkte Bombenerfahrung machen mußte; alle anderen waren z.T. schon seit Jahren in der Türkei oder im Libanon, haben dort sichere, wenn auch bescheidene Existenzen aufgegeben, Familien zurückgelassen, um das bessere Leben zu suchen. Hussain suchte nicht das bessere, er suchte überhaupt ein Leben.

Alle haben sie Asyl bekommen, Hussain nicht.

Einige haben sich seit Erlangung des Asylstatus‘ seither der „Integration“ entzogen oder diese verlangsamt, Kurse zwischenzeitlich abgebrochen, syrische Kommunen aufgesucht etc. Sie können das, weil sie nun recht gut versorgt sind. Hussain dagegen arbeitet mit unglaublicher Energie an seiner Zukunft. Gibt es eine menschliche Bereicherung für Deutschland, dann ist er es. Er ist die vielgepriesene kommende Fachkraft, er will Teil dieser Gesellschaft werden, er zweifelt an seinem Herkommen und an der Religion – und ihn stößt man vor den Kopf!

Die Botschaft lautet:

  1. Der subsidiäre Schutzstatus wird zuerkannt.
  2. Im Übrigen wird der Asylantrag abgelehnt.

Wie so ein Schreiben aussieht, kann man hier einsehen.

Jetzt bleibt ihm ein Jahr, dann wird die Entscheidung neu verhandelt, aber nicht in Richtung Asyl, sondern es geht dann um eine Verlängerung des subsidiären Status‘, um weitere zwei Jahre. Sollte er nach fünf Jahren eine Arbeit haben, eine Krankenversicherung, einen guten Leumund und eine Perspektive, dann erhält er evtl. eine permanente Aufenthaltserlaubnis.

Er ist geknickt, aber auch kämpferisch.  Ich rate ihm, den Bescheid anzufechten, die Frist nicht verstreichen zu lassen. Aber er sagt: „Ich will keine Kopfschmerzen. Dann heißt es wieder ‚komm‘ und ‚geh‘ und man muß zu Behörden und Anwälten. Darauf habe ich keine Lust“. Stattdessen will er die Zeit nutzen, zu lernen.

Also versuche ich Kontakte aufzunehmen. In Bonn, woher der Bescheid stammt, verweist man mich nach Nürnberg. In Nürnberg werde ich weitergeleitet, bis ich an ein dead end gelange – die Nummer schlägt nach drei Klingeltönen ins Klingel-Nirvana um. Anwälte sind in Urlaub, haben zu tun, nehmen nichts mehr an und sind genervt und haben ohnehin nur in weiter Zukunft Termine. Das System ist noch immer überlastet, wenn man es braucht.

Auf eine Mail bekomme ich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr …,

gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes kann der Antragsteller (Verpflichtungs-)Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dies ist festgelegt im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG, § 74 ff.).

Eine anwaltliche Vertretung vor dem Verwaltungsgericht ist laut Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, § 67 Abs. 1) nicht zwingend erforderlich. Die Klage muss grundsätzlich binnen kurzer Zeit erhoben werden.

Anbei können Sie das zuständige Verwaltungsgericht recherchieren: http://www.bverwg.de/bundesverwaltungsgericht/rechtsprechung/rechtsprechung.php

Mit freundlichen Grüßen usw.

Der liebe Gott, der gerechte Gott ist jedenfalls kein Deutscher.

2 Gedanken zu “Der Asyl-Irrsinn

  1. Pérégrinateur schreibt:

    « Er ist meines Wissens der einzige von den zwei Dutzend syrischen „Flüchtlingen“, … »

    Nach dem Bescheid handelt es sich um einen Afghanen. Also sollten die relativierenden Anführungszeichen wohl das voranstehende National-Adjektiv mit umfassen, denn er ist ja wohl nun mal kein Syrer. Was neben annonciertem Zweifel explizit unbezweifelt bleibt, wird implizit als zutreffend ausgegeben, das führt hier aber in die Irre.

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    • Der verlinkte Bescheid hat mit diesem Fall nichts zu tun. Es ist nur exakt das gleiche Dokument, das zur Illustration angeführt wurde, das einzige, das ich im Netz finden konnte.

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