Sándor Márai: Das Kräuterbuch XLVII
Darüber, daß man den Verräter nicht bedauern soll
Erwirke in Verfahren gegen Menschen nach Möglichkeit Freispruch. Nur dann nicht, wenn du den Angeklagten des langsamen und kalten Verrats für schuldig befindest. Dem Mörder kann man schneller vergeben als dem Verräter. Weiterlesen